Wer darf ein Halteverbotsschild aufstellen?
Die Zuständigkeit für die Einrichtung von Halteverbotszonen liegt bei der entsprechenden Straßenverkehrsbehörde. Das bedeutet, dass nur die zuständige Behörde die Genehmigung erteilen kann, um eine temporäre Halteverbotszone einzurichten. Als professioneller Dienstleister auf diesem Gebiet kümmern wir uns von Halteverbot Express um die gesamte Abwicklung und den Antrag bei der Behörde. Mit unserer langjährigen Erfahrung und Expertise sorgen wir dafür, dass die erforderlichen Genehmigungen fristgerecht beantragt und die entsprechenden Schilder rechtzeitig aufgestellt werden.