Auto abschleppen lassen

Kurzfassung des Artikels

Das Abschleppen eines Autos kann notwendig sein, wenn es falsch geparkt oder liegengeblieben ist. Zuständig sind meist das Ordnungsamt oder die Polizei. In speziellen Fällen, wie bei Elektroautos oder Fahrzeugen mit Automatikgetriebe, sollte immer ein professioneller Abschleppdienst beauftragt werden. Eigene Fahrzeuge können vom Besitzer selbst beauftragt werden, während falsch geparkte Fahrzeuge auf Privatgrund von der Polizei entfernt werden müssen. Nach dem Abschleppen kann das Fahrzeug oft beim örtlichen Abschleppdienst oder einem öffentlichen Parkplatz abgeholt werden. Die Kosten variieren je nach Ort und Art des Abschleppens. Automobilklubs bieten oft zusätzliche Abschleppdienste an. Wenn Ihr Auto abgeschleppt wurde, hilft die Polizei oder das Ordnungsamt bei der Wiederauffindung.

Auto abschleppen lassen: die wichtigsten Informationen

Im öffentlichen Raum können falsch geparkte fremde Fahrzeuge nur das Ordnungsamt, die Polizei und weitere öffentliche Dienstleister Fahrzeuge in Ihrem Auftrag, z.B. beim Blockieren eines angemieteten Halteverbotsschildes abschleppen lassen. Dies kann unter Umständen sehr teuer sein. Im Folgenden finden Sie hilfreiche Informationen zum Thema „Auto abschleppen lassen“.
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Wo hole ich mein Auto nach dem Abschleppen ab?

Falls Sie Ihr geparktes Fahrzeug wegen einer Panne, eines Unfalls oder wegen Falschparkens und Blockierens eines Halteverbotsschildes von Profis abschleppen lassen müssen, bringt der Abschleppdienst den Wagen in der Regel direkt in die nächste Werkstatt oder Vertragswerkstatt. Denken Sie nicht, dass das Abschleppunternehmen Sie und Ihren Pkw automatisch zu Ihnen nach Hause bringt, dies ist nur in Ausnahmefällen möglich.Sie können allerdings mit den meisten Abschleppunternehmen eine Überführung an einen vorab abgesprochenen Ort ausmachen. In diesem Fall bringt der Fahrer des Abschleppunternehmens Sie und Ihr Auto dahin, wo Sie es wünschen.

In welchen Fällen benötigt man einen Abschleppdienst?

In bestimmten Fällen müssen falsch geparkte Fahrzeuge durch ein spezialisiertes Abschleppunternehmen abgeholt werden. Hier ein paar Beispiele
Elektroautos:
Aufgrund der darin verbauten Elektromotoren sollten Elektroautos nicht an den Rädern abgeschleppt werden. Bei einer Bewegung von außen reagieren Elektromotoren wie Generatoren. Dies kann die sensible Steuerelektronik durch Überspannung schädigen oder noch schlimmer eventuell sogar die teure Traktionsbatterie beschädigen. Deshalb sollten Elektrofahrzeuge immer auf der Ladefläche eines Lkws transportiert werden.
Autos mit Automatikgetriebe:
Auch Pkws mit einem Automatikgetriebe lässt man sicherheitshalber nur von einem Abschleppunternehmen abholen. Automatikfahrzeuge dürfen nur in der Stufe N gezogen werden und dies auch nur auf einer Strecke von einigen Kilometern. Eine Ausnahme stellen allerdings Autos mit Automatikgetriebe dar, bei denen sich die Antriebsachse und das Getriebe entriegeln lassen, sodass die Verbindung gelöst wird. In diesem Fall ist es möglich, das Fahrzeug in Eigenregie abzuschleppen.
Fahrzeuge mit Allradantrieb:
Bei einigen Fahrzeugen dieser Art ist ebenfalls beim Abschleppen ein professioneller Dienst erforderlich. So gibt es Modelle, die nicht auf zwei Rädern oder auch nicht auf vier Rädern gezogen werden dürfen.

Wer darf einen Abschleppdienst beauftragen?

Wenn Sie Ihr eigenes Auto abschleppen lassen, können nur Sie als Besitzer des Fahrzeugs einen Abschleppdienst beauftragen. Anders sieht es aus, wenn Sie den Wagen eines Falschparkers von Ihrem privaten Parkplatz abholen lassen möchten. Als Mieter oder Besitzer eines Parkplatzes haben Sie das Recht, das unrechtmäßig geparkte, fremde Auto abschleppen zu lassen. Das geht auch auch aus der Rechtssprechung hervor:

Laut BGB begeht derjenige verbotene Eigenmacht, der sein Fahrzeug unbefugt auf einem Privatparkplatz abstellt.

Auto abschleppen lassen: besser vorbereitet sein

Wenn Sie regelmäßig viel mit dem PKW unterwegs sind, lohnt sich die Mitgliedschaft in einem der Automobilklubs unter Umständen durchaus. Der ADAC und andere Automobilklubs wie der ACE oder AVD bieten neben einem Abschlepp-Service noch weitere Leitungen an.

FAQ zum Thema Falschparker abschleppen lassen

Das Auto eines Falschparkers abschleppen lassen: Wer darf das?

Wenn jemand auf einem privaten Grundstück wie einem Parkplatz einer Eigentümergemeinschaft steht, können Sie als Eigentümer nach dem Verkehrsrecht den Wagen abschleppen lassen. Hat ein PKW allerdings einen Anwohnerparkplatz auf einer öffentlichen Straße zugeparkt oder auf dieser eine Einfahrt blockiert, dürfen Sie keinen Abschleppdienst rufen. In diesem Fall müssen Sie das Ordnungsamt oder die Polizei kontaktieren, damit das Fahrzeug abgeschleppt wird.

Wie finden Sie ihr Fahrzeug wieder?

Wenn Ihr Fahrzeug abgeschleppt wurde, können Sie es normalerweise beim örtlichen Abschleppdienst oder auf einem öffentlichen Parkplatz abholen. In den meisten Fällen erhalten Sie von der Polizei oder der Stadtverwaltung Informationen darüber, wo Ihr Auto sich befindet. Oft wird ein Aufkleber oder eine Notiz am Abschlepport hinterlassen, die den genauen Standort angibt. Alternativ können Sie auch die örtliche Polizei oder das Ordnungsamt anrufen, um den Abstellort in Erfahrung zu bringen.

Welche Kosten entstehen durchs Abschleppen?

Die Abschleppkosten schwanken zwischen ungefähr 144€ und können je nach Größe und Ort auf bis zu 800€ ansteigen. Wird ein gemieteter oder durch ein Parkverbotsschild freigehaltener Stellplatz oder eine Garage auf einem Privatgrundstück durch ein anderes Fahrzeug blockiert, ist es zulässig, das Fahrzeug abschleppen zu lassen. Wenn ein fremdes Fahrzeug die Einfahrt in die eigene Einfahrt versperrt, müssen Sie sich um alternative Parkmöglichkeiten in der Nähe bemühen. Die fahrzeugführende Person hat hierbei die Kosten zu tragen.